Mit Beschluss vom 17.09.2020 hat das Amtsgericht Borna (Sachsen) das Bußgeldverfahren (Az.: 10 OWi 411 Js 47613/29 jug) gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt und die Kosten des Verfahrens auf die Staatskasse und den Steuerzahler übertragen. Die Deutsche Sondengänger Union berichtete über das für Land und Amtsarchäologie peinliche Verfahren gegen die Sondengänger.
Selbst nach einem aufklärendem Schreiben der Sondler an den Landrat des Landkreises Jerichower Land indem die Sondengänger ganz deutlich erklärten, an der Elbe, nicht auf der Suche nach Kulturdenkmälern gewesen zu sein- Polizeibeamten vor Ort konnten weder Grabungslöcher noch Bodenfunde feststellen – unterstellte der „Fachbereich Ordnung“, dass die Sondengänger ordnungswidrig handelten, als diese mit Metalldetektoren u.a. nach Kleidung, Booten und Kriegstoten suchen würden. Neben der Sicherstellung der Metalldetektoren forderten sie noch 278,50 EUR Bußgeld.
Unser Dank geht an den Rechtsanwalt Markus Menzendorff (Link zur Homepage) aus Frankfurt dessen unermüdliche Arbeit für die Gerechtigkeit am Ende zu einer Einstellung des Verfahrens gesorgt hat.